Betriebsfunk

Betriebsfunk
Der Betriebsfunk ist ein genehmigungspflichtiger Funkdienst. Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur. Der Betriebsfunk ist in Bedarfsträgergruppen unterteilt. Bedarfsträger sind beispielsweise Handwerksbetriebe, Industrie- und Energieversorgungsunternehmen oder Taxifirmen.

Allgemeiner Betriebsfunk

Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen jeglicher Art, Gewerbetreibende, eingetragene Vereine, Verbände.

Industrie- und Nahverkehrsbetriebe

Unternehmen aus Industrie und Nahverkehr.

Energie- und Versorgungsbetriebe

Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme-, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen.

Industrie-, Nahverkehrs-, Energie- und Versorgungsbetriebe

Industrie-, Nahverkehrs-, Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme-, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen.

Öffentliche und private Eisenbahnen

Taxen- und Mietwagen

  1. Inhaber einer Genehmigung zur Personenbeförderung gemäß der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu Taxen und Mietwagen
  2. Juristische Personen, Personenvereinigungen sowie Interessengemeinschaften aus Taxi- und / oder Mietwagenunternehmern, wenn diese selbst oder, - im Falle von nicht-rechtsfähigen Personenvereinigungen und / oder Interessengemeinschaften -, mindestens ein Mitglied Inhaber einer Genehmigung gemäß der einschlägigen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes ist
  3. Betreiber von Personenkraftwagen (Pkw) zur Personenbeförderung
    • für oder als Schulträger zum und vom Unterricht oder
    • für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Personen zu und von den ihrer Betreu-ung dienenden Einrichtungen
  4. und wenn die Verwendung entsprechend a) und b) gemäß § 6 Abs. 4 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV; Ausfertigung 25.04.2006) von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein des Pkw eingetragen ist, aus dem gesendet wird.

Straßenunterhaltungs-, Kommunal-, Wasserregulierungs-, und Pannenhilfsdienste

  1. Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder
  2. Wasserwirtschaftsverwaltungen des Bundes und der Länder, Pannenhilfsdienste bundesweit tätiger Automobilklubs, Stadtreinigungs- und Fuhrparkbetriebe, Kommunaldienste (z.B. Ordnungsämter, Gewerbeaufsichtsämter) und deren Beauftragte und Arbeitsämter.

Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen sowie Strom- und Hafenbehörden

  • das Bundesministerium für Verkehr
  • die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
  • die Wasser- und Schifffahrtsämter
  • die Wasserstraßen-Maschinenämter
  • die Neubauämter
  • die Bundesanstalt für Wasserbau
  • die Bundesanstalt für Gewässerkunde
  • das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie
  • das Bundesoberseeamt
  • die Lotsen, die Lotsenbrüderschaften und die Bundeslotsenkammer

Rundfunkanstalten, private Programmanbieter und Programmproduzenten

  1. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
  2. die privaten Rundfunk-Programmanbieter (Programmveranstalter) und die privaten Programmproduzenten

Flughäfen

Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), Flughafengesellschaften, Luftverkehrsgesellschaften, der Deutsche Wetterdienst und Versorgungsfirmen.

Heilberufe

  1. Ärzte, Tierärzte, Hebammen und Träger des ärztlichen oder tierärztlichen Notdienstes
  2. Krankenhäuser, Dialysezentren, Sanatorien und Rehabilitationszentren
  3. Laborärzte und Laborgemeinschaften
  4. Personengesamtheiten oder Personenvereinigungen bestehend aus Ärzten, Tierärzten und Hebammen jeweils in einer gemeinsamen Praxis oder Laborgemeinschaft oder Trägern des ärztlichen oder tierärztlichen Notdienstes

Soziale Dienste

  1. Verbände oder Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege
  2. Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst)
  3. Sozialdienste eines Landkreises, einer Stadt, einer Gemeinde, eines Gemeindeverban-des oder einer örtlichen oder überörtlichen Vereinigung mit eigener Rechtspersönlichkeit

Krankentransporte, Rettungsdienste, Kranken-, Alten- und Behindertenpflege

Privatrechtliche Unternehmen und Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die geschäftsmäßig oder gewerblich

  1. Krankentransporte und Rettungsdienste betreiben und/oder
  2. Kranken-, Alten- und/oder Behindertenpflege
ausüben.

Kurierdienste

Firmen, die mit eigenen Kraftfahrzeugen und/oder durch vertraglich gebundene Subunternehmer Gütertransporte für Dritte - sogenannte Kurierdienste - durchführen.

Justizvollzugsanstalten und Behörden der Justiz

Justizvollzugsanstalten und Behörden der allgemeinen Justiz.

Landwirtschaftliche Maschinenringe und Lohnunternehmen

  1. eingetragene Vereine landwirtschaftlicher Maschinenringe oder Maschinen- und Betriebshilfsringe
  2. Lohnunternehmen, die im Haupterwerb Dienstleistungen ausschließlich für die Landwirtschaft erbringen
  3. Lohnunternehmen, die im Haupterwerb Dienstleistungen für die Land- und zeitweilig für die Forstwirtschaft erbringen

Geldinstitute und Werttransporte

Geldinstitute und Unternehmen, die Geld und Wertsachen in besonders hergerichteten Fahrzeugen befördern.

DLRG

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

Forstwirtschaft

  1. staatliche Forstämter
  2. staatliche, kommunale und private Forstverwaltungen und Forstbetriebe
  3. rein forstwirtschaftliche Lohnunternehmen

Umweltschutz

Behörden und Organisationen des Bundes, der Länder und Gemeinden, die für den Umweltschutz zuständig sind.

Innerbetrieblicher Katastrophenschutz

Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen jeglicher Art, Gewerbetreibende, eingetragene Vereine, Verbände.

Hilfszwecke

  1. Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die bereit sind, freiwillige Hilfe in Notfällen und in sozialen Bereichen zu leisten
  2. natürliche Personen, die Mitglied der o.g. Personenvereinigung sind

Vorführzwecke

Hersteller und Händler von Funkanlagen.

ZbV-Betriebsfunk

Führungszwecke

Der Führungsfunk dient der Übertragung von Sprachsignalen vorzugsweise in einer Richtung und über geringe Entfernungen. Er kann u.a. bei Werks- und Museumsführungen, in Fahrschulen, in Ausbildungsstätten für Hörgeschädigte sowie bei Motorsportveranstaltungen eingesetzt werden.

Fernwirkfunk

Grundstückssprechfunk

Grundstückspersonenruffunk

Verbrauchermärkte und Handelsketten

Betriebsinterne Kommunikation in Filialen von Verbrauchermärkten und Handelsketten für die Sprach- und Datenkommunikation mit Handsprechfunkgeräten.